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NEBU-TEC GmbH
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Inhalationsspezialist für Mensch und Tier
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Altgeräteentsorgung



Informationspflicht gegenüber Unternehmen

Mit dieser Anleitung kommen wir als Hersteller der Medizinprodukte M-neb® dose+ mesh nebulizer MN-300/8 und M-neb® mobile mesh nebulizer MN-300/9 unseren Informationspflichten gemäß dem ElektroG nach. Diese Anleitung ist gültig für die Medizinprodukte M-neb® dose+ mesh nebulizer MN-300/8 und M-neb® mobile mesh nebulizer MN-300/9, wenn diese in professionellen Einrichtungen des Gesundheitswesens eingesetzt werden.

1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt. Vermeiden Sie Fehlwürfe durch die korrekte Entsorgung in speziellen Sammel- und Rückgabestellen.

2. Entnahme von Batterien und Lampen
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden. Folgende Batterien bzw. Akkumulatoren sind in diesem Elektrogerät enthalten: Lithium-Ionen-Akku, welcher fest verbaut ist.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich: 

a) Die Rücknahme erfolgt kostenpflichtig über unser eigenes Rücknahmekonzept mit der Firma NOEX, dessen Kosten separat berechnet werden. 

Die Abwicklung jedes Entsorgungsauftrages erfolgt über ein speziell für derartige Rücknahmen konzipiertes Supply-Chain-System, über das auch die Rückverfolgbarkeit aller durchgeführten Entsorgungsaufträge und das Monitoring gem. §27 Abs. 1 Ziff. 5ff. ElektroG sichergestellt ist.

4. Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.

5. WEEE-Registrierungsnummer
Unter der Registrierungsnummer DE25154520 sind wir bei der stiftung elektro-altgeräte register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert.

6. Sammel- und Verwertungsquoten
Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Auf der Webseite des BMUV finden Sie weitere Informationen hierzu.



Informationspflicht gegenüber privaten Haushalten


Mit dieser Anleitung kommen wir als Hersteller der Medizinprodukte M-neb® dose+ mesh nebulizer MN-300/8 und M-neb® mobile mesh nebulizer MN-300/9 unseren Informationspflichten gemäß dem ElektroG nach. Diese Anleitung ist gültig für die Medizinprodukte M-neb® dose+ mesh nebulizer MN-300/8 und M-neb® mobile mesh nebulizer MN-300/9 in häuslicher Umgebung.

1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt. Vermeiden Sie Fehlwürfe durch die korrekte Entsorgung in speziellen Sammel- und Rückgabestellen. 

2. Entnahme von Batterien und Lampen
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden. Folgende Batterien bzw. Akkumulatoren sind in diesem Elektrogerät enthalten: Lithium-Ionen-Akku, welcher fest verbaut ist.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich:  

a) Die Rücknahme erfolgt kostenlos beim Kauf eines gleichartigen Neugerätes (1:1 Rücknahme).

b) Unabhängig davon, gibt es die Möglichkeit, die Altgeräte kostenlos an uns zurückzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass die äußeren Abmessungen nicht größer als 25 Zentimeter sind und sich die Rückgabe auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (0:1 Rücknahme).

4. Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind. 

5. WEEE-Registrierungsnummer
Unter der Registrierungsnummer DE25154520 sind wir bei der stiftung elektro-altgeräte register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert. 

6. Sammel- und Verwertungsquoten
Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Auf der Webseite des BMUV finden Sie weitere Informationen hierzu.

Stand: 13.09.2024